Stimmstörung (organische, funktionelle und psychogene)
Stimm- und Sprechtraining
Schluckstörung (Dysphagie)
Gesichtslähmung (Fazialisparese)
Atemtherapie
Kinder und Jugendliche
Sprachentwicklungsstörungen infolge von kindlichen Hör- oder Hirnreifestörungen
Aussprachefehler (Stammeln)
Sprechstörungen infolge organischer Veränderungen der Sprechorgane (Näseln, Gaumenspaltensprache)
Störungen des Redeflusses (Stottern und Poltern)
Fehlentwicklungen der Mundmuskulatur,
falsche Schluckmuster
Unsere Therapiebausteine:
Diagnostik
Fehlentwicklungen erkennen
Auf Grundlage von standardisierten Diagnostikverfahren, erstellen wir für Sie oder Ihr Kind den geeigneten Therapieplan.
Beratung
Vertrauensvoller Dialog
Wir erklären Ihnen das für Sie erstellte Therapiekonzept und beantworten gerne Ihre Fragen. Bei Bedarf führen wir gerne Elterngespräche oder Angehörigengespräche (z.B. nach Schlaganfall).
Therapie
Kompetent und individuell
Mit unserer Therapie verfolgen wir das Ziel, Beeinträchtigungen oder Störungen zu beheben oder zu reduzieren und für jeden Patienten das Bestmögliche zu erreichen.
Lerntherapie
Die Lerntherapie findet mit Ausnahme der Schulferien einmal wöchentlich in Einzeltherapie mit 60 Minuten Dauer statt (15 Minuten Vor- und Nachbereitung, 45 Minuten reine Therapiezeit). Das Lese- und Rechtschreibtraining erfolgt in Anlehnung an den Kieler Lese- und Rechtschreibaufbau und das Marburger Rechtschreibtraining.
Kosten:
Diagnostik/Beratung
Zu Beginn der Lerntherapie erfolgt eine ausführliche Diagnostik, die Intelligenz, Lese- und Rechtschreibleistungen überprüft. Das Ergebnis wird ausführlich mit Ihnen besprochen. Auf dieser Basis wird ein individueller Therapieplan für Ihr Kind erstellt. Hierfür entstehen einmalig Kosten von 120 Euro.
Lerntherapie
Die monatlichen Kosten betragen inklusive Therapiematerial, den notwendigen Vor- und Nachbereitungszeiten und erforderlichen Beratungsgesprächen 240 Euro. Im August entstehen keine Kosten. Die Kosten der Lerntherapie sind monatlich zu entrichten und jederzeit kündbar.
Kostenerstattung
Unter bestimmten Voraussetzungen werden die Kosten für die Lerntherapie Ihres Kindes durch das zuständige Jugendamt (nach § 35a KJHG) erstattet. Einige private Krankenkassen und Zusatzversicherungen übernehmen die Kosten der Lerntherapie. Die Kosten sind i.d.R. steuerlich absetzbar.